Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
"Triff keine Entscheidung in der Euphorie und in der Wut."
Unbekannt
Ich bin 1971 in Frankfurt (Oder) geboren und absolvierte zunächst eine Berufsausbildung zum Facharbeiter für elektronische Bauelemente mit Abitur.
Im Wintersemester 1991 begann ich das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam, welches ich im Mai 1996 mit dem ersten juristischen Staatsexamen abschloss.
Das Referendariat beim Brandenburgischen Oberlandesgericht (juristischer Vorbereitungsdienst) schloss sich unmittelbar an. Das zweite juristische Staatsexamen legte ich im Mai 1998 ab.
Von 1998 bis 1999 war ich als Referentin der Bundesvermögensverwaltung bei der Oberfinanzdirektion Cottbus tätig. Von hier wechselte ich 1999 zur Rechtsanwaltschaft und war bis 2008 als angestellte Rechtsanwältin in der Rechtsanwalts-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei Scherbarth, Hergaden, Küppers & Partner in Brandenburg an der Havel tätig.
Am 11.01.2008 wurde ich zur Fachanwältin für Familienrecht ernannt und gründete im gleichen Jahr meine Kanzlei. Die Fachanwaltsbezeichnung wird nur auf Grund nachgewiesener besonderer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen verliehen. Zudem ist eine regelmäßige Fortbildungspflicht hieran gekoppelt.
Seit Mai 2015 kooperiere ich mit Fachanwälten für Verkehrs-, Arbeits-, Sozial- und Medizinrecht, um meinen Mandanten eine umfassende, qualitativ hochwertige Beratung und Betreuung anbieten zu können.